Haben Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten?
Das Vorgehen gegen Filesharing-Abmahnungen ist keineswegs aussichtslos. In einer Vielzahl der Fälle konnten wir bereits die Schadensersatzforderungen und Anwaltsgebühren von Kanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch, Schulenberg & Schenk, etc. abwehren.
Wie sollte man sich bei einer Filesharing Abmahnung verhalten?
Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung!
Die der Abmahnung beigefügte Erklärung kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden und birgt darüber hinaus erhebliche Risiken. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls unverändert abgegeben werden. Nehmen Sie dringend vor Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung anwaltliche Hilfe in Anspruch. Rufen Sie uns unverbindlich an unter 02064/486767. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auch abends erreichbar.
Wenn Sie die von den abmahnenden Anwaltskanzleien gesetzte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versäumen, riskieren Sie, dass gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragt wird.
Geben Sie daher unbedingt vor Fristablauf eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung ab!