Ganz bewusst beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts.


Wie auch in allen anderen Rechtsangelegenheiten, in welchen wir für Sie tätig werden, ist es unser Ziel, interessengerechte und damit auch für die Zukunft tragfähige Lösung zu finden.

Hierzu sind unsere als Parteivertreter sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberseite gesammelten Erfahrungen unverzichtbar.

 

Durch eine umfassende Rechtsprechung und für viele Menschen kaum überschaubare Gesetzesfülle ist ein großes Dickicht entstanden, in dem Sie vielleicht gerade stehen.

Es gibt insbesondere eine Vielzahl von Fristen zu beachten; z.B.:

  •  Klagefrist
  •  Kündigungsfristen
  • Ausschlussfristen

Nicht selten sind diese Fristen extrem kurz; manchmal laufen sie innerhalb weniger Wochen oder sogar weniger Tage ab.

Die Versäumung von Fristen führt zur Zerstörung Ihrer Ansprüche!


Unsere Aufgabe sehen wir darin, gemeinsam mit Ihnen dieses Dickicht zu durchqueren, ohne dass Sie dabei Schaden nehmen und zwar ganz gleich ob Sie


  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
  • leitender Angestellter
  • Geschäftsführer
  • Prokurist
  • einen Kleinbetrieb oder
  • ein größeres Unternehmen leiten oder dort arbeiten.

 

Dabei stehen wir Ihnen - je nach Ihrem individuellen Bedarf - zur Seite als:

  • Beratung „im Hintergrund“·
  • außergerichtliche Vertretung Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gegenüber
  • Prozessvertretung oder auch gerne
  • für Schulungen Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte.

 


Einen guten Überblick über den Kündigungsschutz erhalten Sie mit der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.