Wir unterstützen und vertreten Sie bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Lassen Sie es nicht so weit kommen !

Durch viele vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelungen können denkbare Streitigkeiten unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Ihr Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen sowie bei Projektplanungen. Wir übernehmen dabei regelmäßig die nachfolgend aufgeführten Aufgaben

  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • individuelle Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführervertrag
  • Begleitung bei Unternehmenskauf, -verkauf, -umwandlung und Generationswechsel
  • Beratung von Existenzgründern und Start-up-Unternehmen
  • Umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-/OHG-Recht; BGB-Gesellschaftsrecht)
  • Treuhandverträge und Übernahme der Treuhänderstellung

 

Wahl der richtigen Rechtsform

  • Gründung und Vertragsgestaltung
  • Vertragsgestaltung
  • Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Gesellschaftsverträge/Geschäftsführerverträge
  • Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
  • Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer

 

Unternehmenskauf

  • Beratung bei Gesellschafterwechsel
  • Anteilskäufe und Anteilsverkäufe
  • Verhaltensweise in der Krise
  • Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 2064 486767 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.